Zusammenfassung
Zum Werk:
Die aktuelle Neuerscheinung macht sichtbar, wie die Praxis im Bereich der Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit der Theorie des Gesetzes verbunden ist. Leicht verständlich vorgestellt werden dabei insbesondere:
Auf welchen verschiedenen rechtlichen Grundlagen eine Fremdunterbringung beruht,
Wann und unter welchen Voraussetzungen ein Kind gegen den Willen seiner Eltern aus seiner Familie herausgenommen werden darf und muss,
Welche Bedeutung die bei einer Fremdunterbringung relevanten Themen aus der Perspektive der verschiedenen, am Setting einer Fremdunterbringung beteiligten, Personen haben.
In die Darstellungen eingeflossen sind 19 Jahre Lehrerfahrung als Volljuristin und staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterin im Fachgebiet Sozialer Arbeit.
Zum Autor:
Dr. Betina Finke ist Professorin an der Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften.
- 15–22 II. Hilfe wodurch? 15–22
- 22–62 D. Herausnahme 22–62
- 161–163 Sachverzeichnis 161–163
5 Treffer gefunden
- „... Person oder Institution zum Vormund (§§ 1789 ff. BGB). § 1915 BGB Anwendung des Vormundschaftsrechts (1 ...” „... ) 1Auf die Pflegschaft finden die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung ...”
- „... Person oder Institution zum Vormund (§§ 1789 ff. BGB). § 1915 BGB Anwendung des Vormundschaftsrechts (1 ...” „... ) 1Auf die Pflegschaft finden die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung ...”
- „... fördern und zu gewährleisten (§ 1800 S. 2 BGB). § 1915 BGB Anwendung des Vormundschaftsrechts (1) 1Auf die ...” „... Pflegschaft finden die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung […]. […] (2–3 ...”
- „... Anwendung auch für die Betreuungsperson des Kindes in einem Heim oder in einer Pflegefamilie gelten. Von ihr ...” „... Eltern gegenüber als elternähnlicher Dritter in analoger Anwendung des § 1686 BGB auskunftsverpflichtet ...”
- „... Abs. 2 SGB VIII in entsprechender Anwendung auch bei der Hilfe für junge Volljährige – bei der dann ...” „... Lebensumstände des Kindes besitzen. Der BGH wendet deshalb in entsprechender Anwendung § 1686 BGB auch gegenüber ...” „... Anwendung des § 1686 BGB verpflichtet, den nicht sorgeberechtigten Eltern des Kindes bei berechtigtem ...”