Zusammenfassung
Das Studienbuch wendet sich vor allem an Studierende und Praktiker der Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Es vermittelt fundierte Kenntnisse wesentlicher Gebiete des Jugend- und Familienrechts und deckt die für die Ausbildung und Praxis wichtigsten Bereiche ab. Es ist aber auch als Hilfe für diejenigen gedacht, die sich sonst mit dem Jugend- und Familienrecht befassen.
Folgende Themenbereiche werden behandelt:
Rechtliche Bedeutung der einzelnen Altersstufen, Aufsichtspflicht, Kinder und Jugendhilferecht (SGB VIII), Jugendstrafrecht, Eherecht, Scheidungsrecht, Verwandtenunterhalt, Elterliche Sorge, Adoptionsrecht, Vormundschaft, Pflegschaft, Rechtliche Betreuung.
Dieter Küppers ist Rechtsanwalt in München und Lehrbeauftragter an der Hochschule München mit dem Schwerpunkt Jugendstrafrecht.
Annette Rabe ist Rechtsanwältin und Professorin für Recht der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg.
Jürgen Winkler ist Professor an der Katholischen Hochschule Freiburg und lehrt dort Sozialrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht und Arbeitsrecht und ist Autor zahlreicher sozialrechtlicher Veröffentlichungen.
Sebastian Wußler ist Direktor des Amtsgerichts Bühl und ist als Lehrbeauftragter an der Katholischen Hochschule Freiburg tätig.
- 191–390 Teil 2. Familienrecht 191–390
- 391–407 Stichwortverzeichnis 391–407
5 Treffer gefunden
- „... der verantwortlichen Stelle an, müssen die Daten anonymisiert bzw. pseudonymisiert werden (§ 64 Abs ...” „... Informationsgewinnung nicht mitwirken (§ 8a Abs. 2 S. 1 Hs. 2). Daten dürfen an das FamG übermittelt werden, wenn ein ...” „... Übermittlungsbefugnis besteht. Wurden die Daten nicht den Mitarbeitern des JAs von den Betroffenen anvertraut, sondern ...”
- „... ) Bundeszentralregister 170 Bußgeld 119 Daten, Begriff 124 Datenschutz 123 ff. – Aktenführung 126 f. – Amtsgeheimnis 132 ...” „... allgemeines beim FamG 278; 330 – auf Sozialleistungen 3 (15), (16) Anvertraute Daten 130 Anwalt des Kindes 122 ...” „... – anvertraute Daten 130 – Anwendungsbereich 124 – Dienstgeheimnisse 132 – Einwilligung 125 – Erhebung von Daten ...”
- „... Datenschutzvorschriften des SGB X mit der Maßgabe gelten, dass Daten, die für Zwecke dieses Gesetzes erhoben worden sind ...” „... § 9d Abs. 1 AdVermiG, dass für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 E. Datenschutz ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 III. Datenerhebung ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 IV. Datenspeicherung ...”
- „... Sammeln von Daten und Informationen beschränken.26 Die Führungsaufsicht (FA) der §§ 68–68g StGB ähnelt ...”