Die Assessorklausur im Zivilprozess
Das Zivilprozessurteil, Hauptgebiete des Zivilprozesses, Klausurtechnik sowie Anwaltstätigkeit
Zusammenfassung
Das nötige Fachwissen
für das Assessorexamen fallorientiert mit klausurmäßiger Lösung und den praktischen Auswirkungen auf die Gestaltung von Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen. Viele
Beispiele,
Tenorierungsvorschläge,
Aufbauschemata sowie
grafische Übersichten machen die Darstellung anschaulich und damit leicht zu lernen wie zu repetieren.
Jetzt wieder neu und aktuell
mit den praktischen Konsequenzen vieler neuer Entscheidungen sowie insbesondere auch Ergänzungen und Überarbeitungen, etwa in den Kapiteln
Veräußerung streitbefangener Sachen,
der Beweiskraft des Tatbestands,
bei den Vorbehaltsurteilen (insbes. beim Urkundenprozess),
beim elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Einspruch gegen VU),
beim Prozessvergleich u.v.m.
Sie profitieren schon zu Beginn des Referendariats. Das Buch wendet sich aber auch an junge Zivilrichterinnen und Zivilrichter bei der Einarbeitung in das neue Referat.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 107–124 § 9 Die Klageänderung 107–124
- 155–166 § 12 Die Widerklage 155–166
- 190–205 § 16 Die Parteiänderung 190–205
- 249–255 § 21 Das Mahnverfahren 249–255
- 345–352 Sachverzeichnis 345–352
8 Treffer gefunden
- „... Versicherung des Bauleiters), das Bauwerk sei fertiggestellt und mangelfrei, kann der Antragsgegner nach ...” „... Widerspruch dies gegenbeweislich erschüttern, indem er durch eidesstattliche Versicherung des bauleitenden ...” „... Rechtsschutz Beigefügte eidesstattliche Versicherung des bauleitenden Architekten A. Arndt vom … Anlage K ...”
- „... . Allrad – Versicherungs-AG, Bankenallee 10, 60330 Frankfurt/Main, vertreten durch den ...”
- „... . Wiedereinsetzung, fügte eine eidesstattliche Versicherung des N über dessen obige Auskunft bei und legte erneut ...” „... (§§ 236 II 1, 294, z. B. eidesstattliche Versicherung, ThP § 236, 7). 2. Bei fehlender oder fehlerhafter ...” „... Versicherung des N glaubhaft gemacht. Da die Kausalität hiernach feststeht, wird das Fehlen des ...”
- „... , 33). Also: (1) Zulässigkeit der Klage bei Zahlung durch die Versicherung: (+) (2) Begründetheit der ...” „... mitverklagte Versicherung des B bezahlt in Verkennung der Sachlage. K erklärt daraufhin für erledigt, B ...” „... : da die Klage – ohne die nunmehr doch erfolgte Zahlung der Versicherung – Erfolg gehabt hätte und B ...”
- „... Kaufvertragsurkunde, des Mahn- und Rücktrittsschreibens, sowie einer eidesstattlichen Versicherung des A den Erlass ...” „... Blechschaden) mittels eidesstattlicher Versicherung des A glaubhaft gemacht (§§ 936, 920 II, 294). b) Die ...” „... - ZPO § 937, 6), dem V mittels eidesstattlicher Versicherung des A genügt hat. Es ergeht hier also gem ...”
- „... Versicherung im Gegensatz zum Versicherungsnehmer auch noch aus anderen Gründen entlasten kann, z. B. durch ...” „... . (3) Klage gegen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer, §§ 115 ff. VVG. Trotz ...”
- „... ) mit dem Inhalt des § 70 I. Eine Glaubhaftmachung (§ 294, z. B. eidesstattl. Versicherung) des ...” „... ). §§ 115 I Nr. 1, 124 I VVG (der Haftpflichtversicherer tritt seinem verklagten Versicherungsnehmer als ...”
- „... werden. 12.09 12.10 12.11 K B streitgenössische Drittwiderklage Versicherung D Druckerei C. H ...”