Der Ärztliche Behandlungsfehler: Vom Individualfehler zum Organisationsfehler
Von der situativen Sorgfalt zur antizipierenden Sorgfalt. Mit 165 Urteilen. Mit einem Vorwort von Bernd-Rüdiger Kern, Leipzig
Zusammenfassung
Für eine strukturierte Fehlerprävention im Klinikalltag
Je größer die Zahl der an Diagnose und Therapie beteiligten Ärzte und Pfleger und je komplizierter das arbeitsteilige medizinische Geschehen in einer großen Einheit ist, desto mehr Umsicht und Einsatz erfordern Planung, Koordination und Kontrolle der klinischen und organisatorischen Prozesse. So wird mittlerweile bei Haftungsfragen nicht mehr allein
auf Individualfehler, sondern auch auf Organisationsfehler abgestellt. Zur Beherrschung der Organisationspflichten und zur Vermeidung von Behandlungsfehlern bedarf es einer organisationsweiten Fehler-Sensibilisierung sowie einer lebendigen Fehlerkultur.
Hier setzen die Autoren, Dorothee und Martin Hansis, an: Sie identifizieren fehlergeneigte Situationen und diversifizieren die Sorgfalts-Pflichten und -Optionen mit dem Ziel der Prävention von Behandlungsfehlern. Sie stellen die „Selbst-Organisation“ des ärztlichen Tuns sowie die vorausschauende und Fehlerquellen antizipierende Planung von Personaleinsatz und Handlungsabläufen als Schlüsselfaktoren für die gelungene Patientenversorgung dar.
Im Zentrum des Buchs steht eine breite Zusammenstellung von Urteilen, in denen die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren Organisationsfehler erkannt bzw. erwogen hat (165 Urteile). Das Buch wendet sich mit seinem Appell zur antizipierenden Sorgfalt in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte – im klinischen Alltag oder in Leitungspositionen, z. B. als Ärztliche Direktorin/Ärztlicher Direktor sowie ärztliche Gutachterinnen und Gutachter. An Juristinnen und Juristen appelliert das Werk zur gründlichen Analyse von Handlungsabläufen zur Identifikation und Verortung der Sorgfaltsmängel.
Vorsehen statt Nachsehen!
Schlagworte
Fehlerkultur Prozessmanagement Arzthaftung Risikomanagement Organisationsfehler Gerichtsurteile Arzthaftungsrecht Sorgfaltspflichten Rechtsprechung Fehlerprävention Medizinrecht Qualitätsmanagement- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 45–46 7 Fazit 45–46
- 139–140 9 Die Kernbotschaften 139–140
6 Treffer gefunden
- „... letztendlich begründet? Die ärztli-che Aufklärungspflicht ergibt sich recht-lich wie ethisch aus dem ...” „... Patienten, über seine körperliche Integri-tät selbst zu entscheiden. Danach verletzt ein fachgerechter, doch ...” „... prägnante Entscheidun-gen16,17. Die Qualität der Arbeit einer Gut-achterkommission und ihre Akzeptanz ...”
- „... bekl. Landkreis hat, wie das Berufungsgericht zutreffend darlegt, un-ter Außerachtlassung der ...” „... Oberarzt verständigt werden, um über die zu treffenden Maßnahmen zu entscheiden oder Behandlungs-maßnahmen ...” „... Assistenzarzt mit dieser komplexen Entscheidung alleine gelassen zu haben. Stichwort Überwachung 13) Nach ...”
- „... , wie sie das eigentlich für all ihre Aussagen tun sollten. Ergänzend wäre vielfach die Frage zu ...” „... dann werden Gerichte auch in Zukunft sachgerecht entscheiden können, wo die Grenzen der ...” „... verständlichen Be-handlungsfehler“ gelten: Es ist für den Autor völlig unverständlich, wie sich Gerichte (und ...”
- „... Entscheidung lag offenbar nur bei 4 von 600 Fehlervorwürfen zugrunde. Wie das Phäno-men zu erklären ist – ob ...” „... Items auf (wie „Vorhalten hinreichender Sachausstattung“ oder „Vorhalten eines hin-reichenden ...” „... Personalstandes“), sondern auch Strukturmerkmale der Einrichtung wie „Wahl der zweckmäßigen Rechtsform“ und ...”
- „... und überwa-chenden Oberarzt „abgefragt“ zu werden, wie die Tuchabdeckung vor sich geht oder auch ...” „... Fortentwicklung des klini-schen Qualitätsmanagements (Kap. 3)? Wie kann das Klinische Qualitätsmanagement ...” „... Arbeiten wahrscheinlich machen. Entscheidend ist, dass die Mitarbeiterschaft hinter dieser Selbstbindung ...”
- „... 2 Wie viele Fehler werden gemacht? 2.1 Behandlungsfehler (im Sinne des terminus technicus) In 2001 ...” „... 2,3%). – Wie häufig im Zivilprozess Ärzte wegen eines nachge-wiesenen Behandlungsfehlers verurteilt ...” „... Bundesgesundheitsministerium führt unter dem Stichwort „Wie viele Fehler wer-7Kapitel 2Hansis M, Hart D. Medizinische ...”